Terrassenüberdachung
Baugenehmigung
Baugenehmigung
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Thomas Oldenburg
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Baugenehmigung
Terrassendächer sind in Nordrhein-Westfalen genehmigungspflichtige Bauvorhaben und müssen bei Ihrem örtlich zuständigen Bauamt beantragt werden. Diese Pflicht entfällt jedoch für kleinere Vorhaben mit einer Fläche von bis zu 30 Quadratmetern und einer Tiefe von maximal 4,50 Metern. Für größere Terrassenüberdachungen muss jedoch bei Ihrem zuständigen Bauamt eine Baugenehmigung eingeholt werden.
Das müssen Sie beachten:
Erforderliche Schritte
Sollte Ihre Terrassenüberdachung aufgrund der Größe genehmigungspflichtig sein, sollten Sie einen Bauantrag bei Ihrem zuständigen Bauamt stellen. Dieser ist meist günstig und mit wenig Aufwand zu beantragen.
Benötigte Unterlagen für das Bauamt:
Ihr Vorteil
Bei Kembel Bau erhalten Sie zu Ihrer Bestellung direkt eine Objektstatik dazu, welche Sie Ihrem Bauantrag hinzufügen sollten. Zusammen mit den restlichen Unterlagen ist Ihr Antrag dann schnellstmöglich bereit zur Genehmigung.
Unverbindlich beraten lassen
Ihr persönlicher Produktberater steht Ihnen als Fachmann bei dem Thema Baugenehmigung zur Seite. Lassen Sie sich unverbindlich telefonisch oder vor Ort bei Ihnen beraten.