Terrassenüberdachung Baugenehmigung: Schnell und unkompliziert
Das Aufstellen einer Terrassenüberdachung ist in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich genehmigungspflichtig. Es gibt jedoch Ausnahmen: Projekte mit einer Fläche von maximal 30 Quadratmetern und einer Tiefe bis 4,50 Metern können genehmigungsfrei sein. Dennoch müssen selbst genehmigungsfreie Überdachungen die baurechtlichen Vorgaben einhalten, wie z. B. Abstandsregelungen und Bauvorschriften.
Eine gute Vorbereitung und die Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben sorgen für einen reibungslosen Ablauf. Mit Kembel Bau profitieren Sie nicht nur von maßgeschneiderten Lösungen, sondern auch von Unterstützung bei der Erstellung aller notwendigen Unterlagen.
Terrassenüberdachung Baugenehmigung: Schnell und unkompliziert
Das Aufstellen einer Terrassenüberdachung ist in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich genehmigungspflichtig. Es gibt jedoch Ausnahmen: Projekte mit einer Fläche von maximal 30 Quadratmetern und einer Tiefe bis 4,50 Metern können genehmigungsfrei sein. Dennoch müssen selbst genehmigungsfreie Überdachungen die baurechtlichen Vorgaben einhalten, wie z. B. Abstandsregelungen und Bauvorschriften.
Eine gute Vorbereitung und die Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben sorgen für einen reibungslosen Ablauf. Mit Kembel Bau profitieren Sie nicht nur von maßgeschneiderten Lösungen, sondern auch von Unterstützung bei der Erstellung aller notwendigen Unterlagen.
Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen in NRW: Was Sie wissen müssen
Für größere Projekte oder Bauvorhaben außerhalb einer Fläche von maximal 30 Quadratmetern und einer Tiefe bis 4,50 Metern ist eine Genehmigung erforderlich. Die Bauordnung NRW schreibt dabei Folgendes vor:
- Abstandsflächen: Mindestens 3 Meter Abstand zum Nachbargrundstück sind erforderlich, es sei denn, eine Grenzbebauung wird explizit genehmigt.
- Brandschutz: Je nach Lage und Material Ihrer Terrassenüberdachung können Brandschutzvorgaben greifen.
- Weitere Bauvorschriften: Diese richten sich nach dem Bebauungsplan Ihrer Gemeinde und der Bauordnung NRW.
Benötigte Unterlagen für den Bauantrag
Für die Einreichung des Bauantrags bei Ihrem örtlichen Bauamt benötigen Sie folgende Dokumente:
- Ein vollständig ausgefülltes Bauantragsformular.
- Einen aktuellen Lageplan mit den umliegenden Grundstücken sowie einen Grundriss und eine detaillierte Baubeschreibung.
- Einen Auszug aus der Flurkarte, erhältlich im zuständigen Katasteramt.
Besonders hilfreich: Wenn Sie Ihre Terrassenüberdachung bei Kembel Bau planen, erhalten Sie eine kostenlose Objektstatik, die Sie direkt Ihrem Bauantrag hinzufügen können. Diese erleichtert die Genehmigung erheblich.
Tipps zur Umsetzung
Es empfiehlt sich, frühzeitig mit der Planung zu beginnen und die Vorschriften genau zu prüfen. Besonders bei Nachbargrundstücken kann eine vorherige Abstimmung Konflikte vermeiden. Genehmigungsfreie Bauvorhaben können dennoch eine Bauanzeige erfordern, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Kosten für die Baugenehmigung
Die Gebühren für eine Baugenehmigung in NRW belaufen sich auf 0,6 bis 1 Prozent der Rohbaukosten. Das bedeutet, bei einem Bauwert von 10.000 Euro liegen die Genehmigungskosten zwischen 60 und 100 Euro. Zusätzliche Kosten können durch einen Bauantragsservice oder eine professionelle Planung entstehen. Bei Kembel Bau ist der Service der Objektstatik Ihres Terrassendachs jedoch kostenlos.
Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen in NRW: Was Sie wissen müssen
Für größere Projekte oder Bauvorhaben außerhalb einer Fläche von maximal 30 Quadratmetern und einer Tiefe bis 4,50 Metern ist eine Genehmigung erforderlich. Die Bauordnung NRW schreibt dabei Folgendes vor:
- Abstandsflächen: Mindestens 3 Meter Abstand zum Nachbargrundstück sind erforderlich, es sei denn, eine Grenzbebauung wird explizit genehmigt.
- Brandschutz: Je nach Lage und Material Ihrer Terrassenüberdachung können Brandschutzvorgaben greifen.
- Weitere Bauvorschriften: Diese richten sich nach dem Bebauungsplan Ihrer Gemeinde und der Bauordnung NRW.
Benötigte Unterlagen für den Bauantrag
Für die Einreichung des Bauantrags bei Ihrem örtlichen Bauamt benötigen Sie folgende Dokumente:
- Ein vollständig ausgefülltes Bauantragsformular.
- Einen aktuellen Lageplan mit den umliegenden Grundstücken sowie einen Grundriss und eine detaillierte Baubeschreibung.
- Einen Auszug aus der Flurkarte, erhältlich im zuständigen Katasteramt.
Besonders hilfreich: Wenn Sie Ihre Terrassenüberdachung bei Kembel Bau planen, erhalten Sie eine kostenlose Objektstatik, die Sie direkt Ihrem Bauantrag hinzufügen können. Diese erleichtert die Genehmigung erheblich.
Tipps zur Umsetzung
Es empfiehlt sich, frühzeitig mit der Planung zu beginnen und die Vorschriften genau zu prüfen. Besonders bei Nachbargrundstücken kann eine vorherige Abstimmung Konflikte vermeiden. Genehmigungsfreie Bauvorhaben können dennoch eine Bauanzeige erfordern, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Kosten für die Baugenehmigung
Die Gebühren für eine Baugenehmigung in NRW belaufen sich auf 0,6 bis 1 Prozent der Rohbaukosten. Das bedeutet, bei einem Bauwert von 10.000 Euro liegen die Genehmigungskosten zwischen 60 und 100 Euro. Zusätzliche Kosten können durch einen Bauantragsservice oder eine professionelle Planung entstehen. Bei Kembel Bau ist der Service der Objektstatik Ihres Terrassendachs jedoch kostenlos.
Terrassenüberdachung aus Aluminium und Glas
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Terrassenüberdachung Markisen
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Terrassenüberdachung Unterbauelemente
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Jetzt noch frühzeitig Termin buchen
Die Nachfrage von Terrassendächern mit Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen ist ganzjährig sehr hoch, daher lohnt es sich frühzeitig einen Termin zu buchen. Außerdem sichern Sie sich damit automatisch unsere attraktiven Rabatte.
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